Der Reaktorsicherheitsbehälter ist ein Betongebäude, in dem sich insbesondere der Reaktordruckbehälter und weitere Komponenten des Primärkreislaufs (nuklearer Bereich) befinden. Die Sicherheitshülle ist doppelwandig, und zwar innen Spannbeton und außen Stahlbeton (Zwischenhülle genannt), was die Undurchlässigkeit des Reaktorgebäudes sicherstellt. Um in den Bereich unter dem Zwischenhüllenraum zu gelangen, müssen die Mitarbeiter eine Schleuse mit 2 dichten Türen betreten, deren Öffnung und Schließung unseren Betriebsvorschriften unterliegen.  

Am 9. Mai 2026, als Block 2 aus Wartungsgründen planmäßig abgeschaltet war, stellte ein Mitarbeiter fest, dass die Innentür dieser Schleuse wenige Zentimeter spaltbreit geöffnet war. Unmittelbar nach Feststellung dieser Abweichung wurde die Tür vorschriftsgemäß verschlossen und verriegelt.

Nachforschungen der Mitarbeiter des KKW haben ergeben, dass diese Innentür beim letzten Zugang in diesen Bereich am 26. November 2024 nicht ordnungsgemäß verschlossen wurde. Dennoch blieb die Außentür der Schleuse seit diesem Datum verschlossen und verriegelt, sodass die Undurchlässigkeit des Zwischenhüllenraumes stets gewährleistet war.

Diese Unregelmäßigkeit hatte keine Auswirkungen auf die Anlage, das Personal und die Umgebung. Sie wurde am 13. Mai 2026 an die ASN (französische Atom- und Strahlenschutzbehörde)  als bedeutendes Ereignis der Stufe 0 der 7-stufigen INES-Skala gemeldet. Wie nach jedem Ereignis wurde eine Untersuchung durchgeführt, um daraus die wichtigsten Schlüsse zu ziehen und den Ablauf zu verbessern. Nach eingehendem Abgleich mit unseren Richtlinien hat die Werksleitung am 4. November 2026 aufgrund der Nichteinhaltung einer dauerhaften Vorschrift das Ereignis auf Stufe 1 neu bewertet und dies der ASN gemeldet.