In der Nacht vom 9. auf den 10. Juni 2025 führte ein Mitarbeiter des Kernkraftwerks Cattenom logistische Arbeiten (Verlegen von Bleimatratzen) im Reaktorgebäude des derzeit wegen Wartungsarbeiten stillgelegten Blockes 3 durch. Bei den systematischen Kontrollen am Ausgang des Reaktorgebäudes, der ersten Kontrollbarriere vor den Kontrollen, die das Verlassen des kontrollierten Bereichs ermöglichen, wurde eine externe Kontamination im Gesicht des Mitarbeiters festgestellt.

Die radioaktive Partikel wurde umgehend von einer sachkundigen Person entfernt. Der Mitarbeiter wurde anschließend vom medizinischen Dienst des Kraftwerks übernommen, um gemäß den üblichen Verfahren weitere Kontrollen durchzuführen.

Die Exposition des Mitarbeiters wird anhand der Radioaktivität des auf der Haut vorhandenen Partikels (Aktivität) und der Zeit, während der dieser Partikel den Mitarbeiter tatsächlich exponiert hat, berechnet. Die Berechnung der Exposition ergibt eine Überschreitung des gesetzlichen Jahresgrenzwerts für die Haut, der auf 500 Millisievert festgelegt ist. Für Arbeitnehmer, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, gelten für zwölf aufeinanderfolgende Monate jährliche Dosisgrenzwerte von 20 Millisievert für den gesamten Körper und 500 Millisievert für eine Hautfläche von 1 cm2.

Wie immer bei Erreichen eines vorgeschriebenen Grenzwerts wird der Mitarbeiter in den kommenden Monaten vorsorglich einer angemessenen medizinischen Überwachung unterzogen. Der Bereich, in dem der Mitarbeiter tätig war, wurde von der Abteilung für Risikoprävention überprüft, die keine besonderen Spuren einer Kontamination feststellen konnte: Die Ursache des Vorfalls ist daher eine punktuelle Kontamination. Kein anderer Mitarbeiter, der sich zum gleichen Zeitpunkt im Reaktorgebäude aufhielt, wurde beim Verlassen des Kernbereichs durch die Kontrollschleifen als kontaminiert erkannt.

Die Leitung des Kernkraftwerks Cattenom meldete diesen Vorfall am 11. Juni 2025 der Behörde für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz als bedeutendes Strahlenschutzereignis der Stufe 2 (Zwischenfall) auf der INES-Skala, die 7 Stufen umfasst, da der jährliche Grenzwert für die Hautdosis überschritten wurde.