Nach der vollständigen Entsorgung des Kernbrennstoffs am Standort konnte das Kraftwerk Fessenheim mit der Annahme eines neuen organisatorischen Referenzrahmens, der dem RSC-Zustand der Anlagen entspricht, einen weiteren wichtigen regulatorischen Schritt vollziehen.

Das RSC-Benchmark wirkt sich unmittelbar auf verschiedene Bereiche des Kraftwerks aus: die Organisation des internen Notfallplans (PUI), die Mindestmannschaften für den Betrieb der Anlagen und den Schutz des Geländes, die Einrichtung einer neuen Sicherheitszone und die Beendigung der Präsenz des spezialisierten Schutztrupps der Gendarmerie (PSPG). Die Leitung und die Teams vor Ort, die sich seit mehreren Monaten gemeinsam auf diese Phase vorbereitet hatten, haben im Dezember von der ASN und dem HFDS (Hoher Beamter für Verteidigung und Sicherheit des Wirtschafts- und Finanzministeriums) die Zustimmung zur Umsetzung der neuen Benchmark erhalten.